AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingunen

1. Anwendungsbereich
(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

 2. Angebot und Vertragsschluß
(1) An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 8 Wochen gebunden.
(2) Zum Abschluß eines wirksamen Vertrages bedarf es einer schriftlichen Bestellung des Kunden bzw. bei mündlichen Bestellungen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Für den Umfang der Lieferung/Leistung ist allein der Inhalt dieser Bestellung/Auftragsbestätigung maßgebend.

3. Preise
(1) Mangels besonderer Vereinbarung sind unsere jeweils im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer maßgebend. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung.
(2) Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnunsstellung an uns per Überweisung zu leisten. Bei umfangreichen Lieferungen/Leistungen werden gesonderte Zahlungsbedingungen vereinbart.

4. Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind unverbindliche Angaben.
(2) Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist sowie sämtliche vom AG beizubringenden Unterlagen und Zahlungen termingemäß bei uns eingegangen sind.
(3) Vereinbarte Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich angemessen, wenn durch Arbeitskämpfe oder durch den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens oder Einflusses liegen, die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes verzögert wird. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

5. Versand und Gefahrenübergang
(1) Erfüllungsort bei Lieferungen ist unser Unternehmenssitz. Sofern keine anderweitige schriftliche Weisung vorliegt, beauftragen wir mit dem Versand nach unserem Ermessen eine Spedition oder befördern die Ware mit eigenen Fahrzeugen unter Ausschluß der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart. Dem Vertrag mit der Spedition werden die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen zugrundegelegt. Bei einer Beförderung mit eigenen Fahrzeugen übernehmen wir außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz keine Haftung für Transportschäden.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. unser Unternehmen verlassen hat.
(3) Bei Reparaturen und Montagen ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Erweist sich unsere Leistung als nicht vertragsgemäß, so sind wir zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist.. Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

6. Gewährleistung und Haftung
(1) Sind der Liefergegenstand oder die Leistung fehlerhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessern nach.
(2) Der Kunde muß uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Gegenstandes unserer Lieferung oder Leistung, schriftlich mitteilen.
(3) Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
(4) Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(7) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer oder Besteller zu und sind nicht abtretbar.

7. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen

8. Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind fällig sofort nach Erhalt ohne Abzug.
(2) Bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweils banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite zu verlangen.

9. Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gotha.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung unserer sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. 

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